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Warum überhaupt ein Testament?

Sie denken wahrscheinlich genau wie ich noch lange nicht an den eigenen Tod. Dennoch sollten Sie sich ein paar Gedanken über Ihr Testament machen. Denn wenn Sie Ihren Nachlass nicht selbst durch ein eigenes Testament ordnen und über den Verbleib Ihres Vermögens bestimmen, dann wird es der Staat für Sie tun. Wird er es auch in Ihrem Sinne tun?

 

"Man kann das Leben nicht verlängern, man kann es nur vertiefen"

Jeder weiß, dass es sowohl eine Zeit vor der eigenen Geburt gab als auch eine Zeit nach dem eigenen Tod geben wird. Wird man sich der Endlichkeit des Lebens und der Begrenztheit der zeitlichen und finanziellen Ressourcen bewusst, so führt dies bei verantwortlich denkenden Menschen zum Wunsch, sich in die offene Zukunft hinein zu entscheiden, was mit dem eigenen Vermögen geschehen soll. Durch ein Testament denken wir über den eigenen Tod hinaus und richten unser Augenmerk auf das Weiterleben der uns wirklich nahe stehenden Menschen. Ein Mensch ist nicht tot, solange man seinen Namen nennt. Eine Lebensgeschichte ist niemals zu Ende, solange man sie erzählt. Nichts wird jemals von Angehörigen intensiver gelesen werden, als die Festlegungen eines Testaments, das sie betrifft. Kein Testament ist vorübergehend. Denn der Eindruck, den es zurücklässt, ist bleibend.

 

"Da ist ein Land der Lebenden,

und ein Land der Toten, und

die Brücke zwischen ihnen

ist die Liebe - das einzig Bleibende, der einzige Sinn."

(Thornton Wilder)

Zuneigung und Liebe zu den eigenen Angehörigen verbinden über den Tod hinaus. Sollen sich Zuneigung und Liebe auch finanziell auswirken, dann muss diese Brücke von einem erbrechtlich richtigen Testament unterlegt und getragen sein. Ein gutes Testament vertieft das eigene Lebenswerk über den Augenblick hinaus. Es vollendet den eigenen Lebensentwurf.

"Ich fürchte den Tod nicht. Ich weiß, dass er

jeden Moment kommen kann, aber, es ist seltsam,

ich habe nicht das Gefühl, dass er mein Leben durcheinanderbringen würde."

(Yves Saint Laurent in einem Gespräch 1983 - bereits 25 Jahre vor seinem Tod am 1.6.2008)

Es lebt sich leichter, wenn das Wichtige klar geregelt ist. Niemand darf die Frage, wer das eigene Vermögen später einmal empfangen wird, dem Gesetz überlassen. Gleichwohl verfügen nicht einmal ein Viertel aller Deutschen über ein Testament. Für manche Menschen ist es so lange zu früh, ein Testament zu machen, bis es zu spät ist. Wer in seinem Leben Werte geschaffen hat, sollte seinen letzten Willen in einem persönlichen Testament formulieren. In kaum einem anderen Rechtsgebiet wird Ihnen vom Gesetz so viel Gestaltungsfreiheit erlaubt, wie im Erbrecht. Diese erbrechtlichen Gestaltungsspielräume können maßgeschneidert genutzt werden. Mehr noch: Sie müssen verantwortlich maßgeschneidert genutzt werden.

"Jeder ist für alle verantwortlich.

Jeder ist allein verantwortlich.

Jeder ist allein verantwortlich für alle."

(aus: 'Der kleine Prinz' von Antoine de Saint-Exupéry)

Wo kein Wille ist, ist auch kein Weg. Wer seinen Willen nicht durch Testament erklärt hat, unterfällt dem gesetzlichen Erbrecht, und bekommt die im Gesetz vorgesehene, oft den eigenen Vorstellungen völlig widersprechende "erbrechtliche Konfektionsware". Da es bei menschlichen Beziehungen anders als bei Kleidung keine festen Größen gibt, schmerzt die "gesetzliche Erbrechtskonfektion" viele Angehörigen, würde sie nach dem Tod rechtlich wirksam werden. Durch ein Testament schaffen Sie eine Regelung nach persönlichem Maß, die Ihnen später diejenigen Ihrer Angehörigen danken werden, auf die es Ihnen wirklich ankommt. Denn es sind vor allem Ihre Angehörigen, die mit Ihrem Tod und dessen Folgen leben müssen.

"Der weiss es wohl, dem Gleiches widerfuhr;

- und die es tragen, mögen mir vergeben.

Bedenkt: den eignen Tod, den stirbt man nur,

doch mit dem Tod der andern muss man leben."

(Mascha Kaléko)

Die Bestimmungen eines Testaments sollten so klar sein und so genau zu den Angehörigen passen, dass die verbliebenen Menschen den Willen des Verstorbenen durch das Testament lebendig finden. Denn durch Testament überlebt ungeachtet des Todes der sog. "wahre Wille" des Erblassers. Ist der erbrechtliche Wille im Testament erkennbar, dann sorgen die Nachlassgerichte durch die Testamentseröffnung und ggf. das Erbscheinverfahren oder ein Testamentsvollstrecker von Amts wegen dafür, dass die uns am Herzen liegenden Angehörigen unseren Willen lebendig vorfinden und die uns weniger lieben Verbliebenen unseren Willen erbrechtlich nicht für tot betrachten können. Wenn die Festlegungen des Testaments zu den Angehörigen passen und der gesetzlich mögliche Gestaltungsspielraum verwirklicht ist, dann ist das Menschenmögliche getan.

 

"Man kann nicht in die Zukunft schauen,

aber man kann den Grund für etwas Zukünftiges legen -

denn Zukunft kann man bauen."

(aus: 'Der kleine Prinz' von Antoine de Saint-Exupéry)

Dabei wird immer eine gewisse Unsicherheit bleiben, ob dieser zukunftsgerichtete Entscheid in Gestalt der Festlegungen eines Testamentes oder einer Übertragung bzw. Schenkung von Vermögensteilen zu Lebzeiten auch richtig ist. Wie werden sich meine Kinder in einigen Jahren entwickeln bzw. verhalten? Wie wird sich mein eigenes Leben entwickeln? Wer heute ein Testament macht oder ein Haus auf einen Angehörigen überträgt, steht vor diesen Fragen. Diese Fragen können gelöst werden und sie müssen gelöst werden, um die Zukunft der eigenen Angehörigen abzusichern oder wenigstens zu unterstützen: durch das erbrechtlich richtige Testament.

 

 

Das erbrechtlich richtige Testament

"Wenn es überhaupt etwas Traurigeres gibt als ein verkanntes Genie,

dann ist es ein unverstandenes Testament "

(anwaltliche Erkenntnis aus vielen laienhaft geschriebenen Testamentsfällen)

Wenn manche Verstorbene die Auslegung ihrer eigenen Testamente durch ein Gericht hören könnten, würden sie sich ausgesprochen wundern. Das liegt weniger an den Gerichten, als an unglücklich und rechtlich falsch formulierten Testamenten. Hat der Verstorbene seine Wünsche ohne Beratung selbst verfasst, lassen sich diese juristisch oft unterschiedlich interpretieren. Die Gerichte sind zwar bemüht, den eigentlichen Willen des Verstorbenen aufzuspüren. Aber die gerichtliche Auslegung von unklaren Testamenten bleibt ein Lesen im Kaffeesatz. Dass durch unklare Testamente überhaupt Auslegung erforderlich wird, schafft unnötig Rechtsunsicherheit. Probleme machen "selbst gestrickte" Testamente, in denen die richtigen Worte und vor allem klare Erbeinsetzungen fehlen, die das Gesetz voraussetzt.

Ein anderes Problem ist, dass manche vorhandenen Testamente zwar klar aber nicht durchdacht sind, und damit eher geeignet, Streit zu erzeugen, als ihn zu vermeiden.

Viele Erbfälle landen so völlig unnötig vor Gericht. All das muss nicht sein. Testamentsberatung kostet kein Vermögen, sondern Beratung schützt Ihr Vermögen. Lassen Sie sich individuell beraten. Erfahrene Erbrechtler kennen Lösungswege für nahezu alle Lebenslagen.

 

Genauso wenig darf ein früher einmal gemachtes Testament viele Jahre unüberprüft vergessen werden. Mein Rat: Überprüfen Sie Ihr Testament alle zwei bis drei Jahre, ob es noch in Ihr Leben passt. Sie sollten Ihr Testament nach einigen Jahren diesem "Bewährungstest" genau so selbstverständlich unterziehen, wie Sie Ihr Auto zum TÜV bringen.

 

Das steuerlich richtige Testament

 

Auch wenn das erbrechtlich richtige Testament immer die erste Priorität hat, ist eine Optimierung der Erbschaftssteuern ein Teil meines Beratungsangebots. Sie setzt bei den Freibeträgen an und bezieht die Gestaltungsmöglichkeiten ein, die das Steuerrecht bietet.

 


Meine Leistungen im Bereich der Testamentsberatung

In einfach gelagerten Fällen reicht Ihnen bereits meine kostengünstige "Erstberatung". Im Rahmen meiner detaillierten Testamentsberatung erstelle ich Ihnen einen individuellen Entwurf für ein zu Ihren Wünschen passendes, rechtlich stimmiges Testament. Und selbstverständlich bin ich auch für Sie da, wenn anspruchsvolle Wünsche zu berücksichtigen sind:


- Testamentsberatung als "Erstberatung",
- detaillierte Testamentsberatung mit schriftlichem Entwurf,
- Umgang mit Pflichtteilsansprüchen,
- Erbschaftssteueroptimierung.

 

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