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Warum überhaupt ein Testament? |
Sie
denken wahrscheinlich genau wie ich noch lange nicht an den eigenen
Tod. Dennoch sollten Sie sich ein paar Gedanken über Ihr Testament
machen. Denn wenn Sie Ihren Nachlass nicht selbst durch ein eigenes
Testament ordnen und über den Verbleib Ihres Vermögens bestimmen, dann
wird es der Staat für Sie tun. Wird er es auch in Ihrem Sinne tun?
"Man kann das Leben nicht verlängern, man kann es nur vertiefen"
Jeder
weiß, dass es sowohl eine Zeit vor der eigenen Geburt gab als auch eine
Zeit nach dem eigenen Tod geben wird. Wird man sich der Endlichkeit des
Lebens und der Begrenztheit der zeitlichen und finanziellen Ressourcen
bewusst, so führt dies bei verantwortlich denkenden Menschen zum
Wunsch, sich in die offene Zukunft hinein zu entscheiden, was mit dem
eigenen Vermögen geschehen soll. Durch ein Testament denken wir über
den eigenen Tod hinaus und richten unser Augenmerk auf das Weiterleben
der uns wirklich nahe stehenden Menschen. Ein
Mensch ist nicht tot, solange man seinen Namen nennt. Eine
Lebensgeschichte ist niemals zu Ende, solange man sie erzählt. Nichts
wird jemals von Angehörigen intensiver gelesen werden, als die
Festlegungen eines Testaments, das sie betrifft. Kein Testament ist
vorübergehend. Denn der Eindruck, den es zurücklässt, ist bleibend.
"Da ist ein Land der Lebenden,
und ein Land der Toten, und
die Brücke zwischen ihnen
ist die Liebe - das einzig Bleibende, der einzige Sinn."
(Thornton Wilder)
Zuneigung und Liebe zu den
eigenen Angehörigen verbinden über den Tod hinaus. Sollen sich
Zuneigung und Liebe auch finanziell auswirken, dann muss diese Brücke
von einem erbrechtlich richtigen Testament unterlegt und getragen sein.
Ein gutes Testament vertieft das eigene Lebenswerk über den Augenblick hinaus. Es vollendet den eigenen Lebensentwurf.
"Ich fürchte den Tod nicht. Ich weiß, dass er
jeden Moment kommen kann, aber, es ist seltsam,
ich habe nicht das Gefühl, dass er mein Leben durcheinanderbringen würde."
(Yves Saint Laurent in einem Gespräch 1983 - bereits 25 Jahre vor seinem Tod am 1.6.2008)
Es lebt sich leichter, wenn das Wichtige klar geregelt ist. Niemand
darf die Frage, wer das eigene Vermögen später einmal empfangen wird,
dem Gesetz überlassen. Gleichwohl verfügen nicht einmal ein Viertel
aller Deutschen über ein Testament. Für manche Menschen ist es so lange
zu früh, ein Testament zu machen, bis es zu spät ist. Wer in
seinem Leben Werte geschaffen hat, sollte seinen letzten Willen in
einem persönlichen Testament formulieren. In kaum einem anderen
Rechtsgebiet wird Ihnen vom Gesetz so viel Gestaltungsfreiheit erlaubt,
wie im Erbrecht. Diese erbrechtlichen Gestaltungsspielräume können maßgeschneidert genutzt werden. Mehr noch: Sie müssen verantwortlich maßgeschneidert genutzt werden.
"Jeder ist für alle verantwortlich.
Jeder ist allein verantwortlich.
Jeder ist allein verantwortlich für alle."
(aus: 'Der kleine Prinz' von Antoine de Saint-Exupéry)
Wo kein Wille ist, ist auch
kein Weg. Wer seinen Willen nicht durch Testament erklärt hat,
unterfällt dem gesetzlichen Erbrecht, und bekommt die im Gesetz
vorgesehene, oft den eigenen Vorstellungen völlig widersprechende
"erbrechtliche Konfektionsware". Da es bei menschlichen Beziehungen
anders als bei Kleidung keine festen Größen gibt, schmerzt die
"gesetzliche Erbrechtskonfektion" viele Angehörigen, würde sie nach dem
Tod rechtlich wirksam werden. Durch ein Testament schaffen Sie eine
Regelung nach persönlichem Maß, die Ihnen später diejenigen Ihrer
Angehörigen danken werden, auf die es Ihnen wirklich ankommt. Denn es
sind vor allem Ihre Angehörigen, die mit Ihrem Tod und dessen Folgen
leben müssen.
"Der weiss es wohl, dem Gleiches widerfuhr;
- und die es tragen, mögen mir vergeben.
Bedenkt: den eignen Tod, den stirbt man nur,
doch mit dem Tod der andern muss man leben."
(Mascha Kaléko)
Die Bestimmungen eines Testaments sollten so klar
sein und so genau zu den Angehörigen passen, dass die verbliebenen
Menschen den Willen des Verstorbenen durch das Testament lebendig
finden. Denn durch Testament überlebt ungeachtet des Todes der sog.
"wahre Wille" des Erblassers. Ist der erbrechtliche Wille im Testament
erkennbar, dann sorgen die Nachlassgerichte durch die
Testamentseröffnung und ggf. das Erbscheinverfahren oder ein
Testamentsvollstrecker von Amts wegen dafür, dass die uns am Herzen
liegenden Angehörigen unseren Willen lebendig vorfinden und die uns
weniger lieben Verbliebenen unseren Willen erbrechtlich nicht für tot
betrachten können. Wenn die Festlegungen des Testaments zu den
Angehörigen passen und der gesetzlich mögliche Gestaltungsspielraum
verwirklicht ist, dann ist das Menschenmögliche getan.
"Man kann nicht in die Zukunft schauen,
aber man kann den Grund für etwas Zukünftiges legen -
denn Zukunft kann man bauen."
(aus: 'Der kleine Prinz' von Antoine de Saint-Exupéry)
Dabei
wird immer eine gewisse Unsicherheit bleiben, ob dieser
zukunftsgerichtete Entscheid in Gestalt der Festlegungen eines
Testamentes oder einer Übertragung bzw. Schenkung von Vermögensteilen
zu Lebzeiten auch richtig ist. Wie werden sich meine Kinder in einigen
Jahren entwickeln bzw. verhalten? Wie wird sich mein eigenes Leben
entwickeln? Wer heute ein Testament macht oder ein Haus auf einen
Angehörigen überträgt, steht vor diesen Fragen. Diese Fragen können
gelöst werden und sie müssen gelöst werden, um die Zukunft der eigenen
Angehörigen abzusichern oder wenigstens zu unterstützen: durch das
erbrechtlich richtige Testament.
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Das erbrechtlich richtige Testament |
"Wenn es überhaupt etwas Traurigeres gibt als ein verkanntes Genie,
dann ist es ein unverstandenes Testament "
(anwaltliche Erkenntnis aus vielen laienhaft geschriebenen Testamentsfällen)
Wenn
manche Verstorbene die Auslegung ihrer eigenen Testamente durch ein
Gericht hören könnten, würden sie sich ausgesprochen wundern. Das liegt
weniger an den Gerichten, als an unglücklich und rechtlich falsch
formulierten Testamenten. Hat
der Verstorbene seine Wünsche ohne Beratung selbst verfasst, lassen
sich diese juristisch oft unterschiedlich interpretieren. Die
Gerichte sind zwar bemüht, den eigentlichen Willen des Verstorbenen
aufzuspüren. Aber die gerichtliche Auslegung von unklaren Testamenten
bleibt ein Lesen im Kaffeesatz. Dass durch unklare Testamente überhaupt
Auslegung erforderlich wird, schafft unnötig Rechtsunsicherheit.
Probleme machen "selbst gestrickte" Testamente, in denen die richtigen
Worte und vor allem klare Erbeinsetzungen fehlen, die das Gesetz
voraussetzt.
Ein
anderes Problem ist, dass manche vorhandenen Testamente zwar klar aber
nicht durchdacht sind, und damit eher geeignet, Streit zu erzeugen, als
ihn zu vermeiden.
Viele Erbfälle landen so völlig unnötig vor Gericht. All
das muss nicht sein. Testamentsberatung kostet kein Vermögen, sondern
Beratung schützt Ihr Vermögen. Lassen Sie sich individuell beraten.
Erfahrene Erbrechtler kennen Lösungswege für nahezu alle Lebenslagen.
Genauso
wenig darf ein früher einmal gemachtes Testament viele Jahre
unüberprüft vergessen werden. Mein Rat: Überprüfen Sie Ihr Testament
alle zwei bis drei Jahre, ob es noch in Ihr Leben passt. Sie sollten
Ihr Testament nach einigen Jahren diesem "Bewährungstest" genau so
selbstverständlich unterziehen, wie Sie Ihr Auto zum TÜV bringen.
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Das steuerlich richtige Testament |
Auch
wenn das erbrechtlich richtige Testament immer die erste Priorität hat,
ist eine Optimierung der Erbschaftssteuern ein Teil meines
Beratungsangebots. Sie setzt bei den Freibeträgen an und bezieht die Gestaltungsmöglichkeiten ein, die das Steuerrecht bietet.
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Meine Leistungen im Bereich der Testamentsberatung |
In
einfach gelagerten Fällen reicht Ihnen bereits meine kostengünstige
"Erstberatung". Im Rahmen meiner detaillierten Testamentsberatung
erstelle ich Ihnen einen individuellen Entwurf für ein zu Ihren
Wünschen passendes, rechtlich stimmiges Testament. Und
selbstverständlich bin ich auch für Sie da, wenn anspruchsvolle Wünsche
zu berücksichtigen sind:
- Testamentsberatung als "Erstberatung",
- detaillierte Testamentsberatung mit schriftlichem Entwurf,
- Umgang mit Pflichtteilsansprüchen,
- Erbschaftssteueroptimierung.
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