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Wenn Sie Schenkungen oder Vermögensübertragungen zu Lebzeiten planen
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"Es ist kein Ziel,
der reichste Mensch auf dem Friedhof zu werden."
(Peter Ustinov)
Selbstverständlich muss sich jeder die
Vermögenswerte erhalten, die er für den Rest des Lebens braucht. Ist
aber mehr vorhanden, als zur Absicherung des eigenen Lebensabends
erforderlich, so macht es nicht nur aus Steuergründen Sinn, sich
bereits zu Lebzeiten von eigenem Vermögen durch unentgeltliche
Übertragungen zu lösen, etwa weil Vermögensteile nicht mehr benötigt
werden und die eigenen Abkömmlinge schon zu Lebzeiten gefördert werden
sollen.
Eine geplante Übertragung zur rechten Zeit ist dem zufälligen Zeitpunkt des Erbfalls vorzuziehen.
"Je mehr Du gedacht, je mehr Du getan hast,
desto länger hast Du gelebt."
(Immanuel Kant, 1724 - 1804)
Ihre ganz persönlichen Ziele einer Vermögensübergabe können dabei vielfältiger Natur sein:
- Familienfrieden gewährleisten,
- Famile absichern,
- Steuern optimieren,
- Vermögen und Lebenswerk erhalten,
- Liquidität sichern,
- wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Folgen beachten.
Mit
einer vorausschauenden Planung der Vermögensnachfolge kann die
familiäre Harmonie und Gerechtigkeit bewahrt werden. Was Gerechtigkeit
im Einzelfall bedeutet, hängt nicht immer vom Wert der
Nachlassgegenstände ab. Das
Familiengespräch ist eine der wichtigsten Möglichkeiten im Erbrecht zur
Abstimmung der Gerechtigkeitsvorstellungen - doch leider gesetzlich
nicht verankert. Eine gerechte Lösung sollte mindestens
gemeinsam mit den Familienmitgliedern, denen eine Schenkung oder
Vermögensübertragung zu Lebzeiten erbracht wird, besprochen und
ermittelt werden. Gegebenenfalls können Bedingungen der Schenkung bzw.
der Übertragung in den lebzeitigen Vertrag aufgenommen werden.
Entscheidungen
allein deswegen, die Schenkungs- und Erbschaftssteuer zu sparen, sind
selten gut. Nur solche lebzeitigen Vermögensübertragungen sind
sinnvoll, die in Kenntnis aller Möglichkeiten und mit - möglichst -
allen Beteiligten gemeinsam erarbeitet werden. Das erspart spätere
Auseinandersetzungen.
Gut beraten werden kann jeder, der sich möglichst
frühzeitig um die Gestaltung kümmert. Genauso wichtig ist es, von Zeit
zu Zeit eine Überprüfung der bisherigen Dispositionen vorzunehmen, denn
die äusseren Rahmenbedingungen verändern sich. Es gibt vieles zu
beachten. Ich berate Sie gern:
- Schenkungen und sonstige Vermögensübertragungen
(Lösungen im Rahmen der sog. "vorweggenommenen Erbfolge"),
- sinnvolle Vermögensstrukturierung aus erbrechtlicher Sicht,
- Errichtung einer privatrechtlichen Stiftung zu Lebzeiten,
- Erbschafts- und Schenkungssteueroptimierung.
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Wenn Sie eine Stiftung gründen möchten
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"Stiftungen sind die Denkmäler des 21. Jahrhunderts."
(Arend Oetker)
Dass Immer mehr Menschen einen Teil Ihres Vermögens
in eine Stiftung für gemeinnützige Zwecke einbringen, hat vor allem
einen maßgeblichen Hauptgrund: Jede Stiftung ist etwas Einzigartiges und persönlich vom Stifter Geprägtes! Fragt man weiter, so können Gründe für die Errichtung sein:
- eine schon lange verfolgte Idee verwirklichen,
- nach erfülltem Leben im sozialen Bereich etwas Gutes tun,
- über den Tod hinaus wirken,
- der Gesellschaft etwas zurückgeben,
- die Gesellschaft mit einer Innovation voranbringen,
- den Weiterbestand des eigenen Unternehmens sichern,
- Bürgersinn zeigen und dabei Steuern sparen.
Steuerlich hat der Gesetzgeber Erleichterungen bereit gestellt:
- Der Stifter kann eine Million Euro als
Stiftungskapital bereit stellen und diesen Betrag auf bis zu zehn Jahre
verteilt von seinen zu versteuernden Einkünften abziehen.
- Nach
zehn Jahren kann der Stifter erneut bis zu einer Million Euro stiften
und dieses weitere Stiftungskapital erneut steuerwirksam auf bis zu
zehn Jahre verteilt einsetzen.
- Und zusätzlich zum
Vorgenannten darf der Stifter Spenden in Höhe von bis zu 20% seines zu
versteuernden Einkommens steuerlich geltend machen. Das gilt auch für
den Neustifter, der die Spenden seiner eigenen Stiftung zuführt.
Wenn keine Erben
vorhanden sind oder aber mehr Vermögen da ist, als die Erben benötigen,
so kann eine Stiftung die Rolle eines von Ihnen selbst geschaffenen
Wunscherben einnehmen.
Es entspricht dem
Klischee, dass Stifter alt, reich und etwas lebensfern wären. Doch
dieses Bild trifft auf viele neue Stifter nicht mehr zu, wie die
Bertelsmann-Stiftung in einer Untersuchung herausfand: Fast 40 Prozent
der Stifter sind jünger als 60 Jahre, und rund 20 Prozent besitzen
weniger als 250.000 Euro. Warum eine Stiftung
errichten? Die Stiftung ist eine Alternative zur Möglichkeit, Ihr Geld
zu Lebzeiten direkt als Spende oder nach dem Tod als Vermächtnis einer
gemeinnützigen Organisation zu geben. Einmal gespendetes Geld wird
einmal genutzt, dann ist es verbraucht. Wenn Sie den Wunsch haben, dass
Ihr Kapital über lange Zeit helfen kann oder ein ganz bestimmtes
gemeinnütziges Ziel verfolgen wollen, so können Sie Ihr Geld durch
Einbringung in eine von Ihnen errichtete Stiftung erhalten und
zielorientiert einsetzen, weil bei einer Stiftung nur die
Kapitalerträge verwendet werden und Sie den Zweck bestimmen können.
Eine Stiftung kann sehr
verschieden aussehen und ganz nach Ihren Vorstellungen geschaffen
werden. Die Bandbreite reicht - mit abnehmender Komplexität- :
- von der eigenen rechtsfähigen Stiftung,
- über die treuhänderische Stiftung, die einfacher und preiswerter zu errichten ist,
- bis zur Zustiftung.
Bei
einer eigenen rechtsfähigen Stiftung können Sie selbstverständlich den
Zweck der Stiftung frei bestimmen und aktiv voranbringen. Denn Sie
können selbst aktiv in der Stiftung tätig sein und die persönliche
Freude, Gutes zu tun, selbst erfahren. Das macht den Reiz der eigenen
Stiftung aus.
Wer mit kleinerem Vermögen eine Stiftung gründen möchte und vielleicht aufgrund starker beruflicher Belastung gar nicht sehr viel Zeit mit der Stiftungstätigkeit verbringen kann, sollte die beiden letztgenannten Varianten bedenken.
Stiftungen werden stes über ihre Satzung gestaltet. Wenn Sie hierzu Fragen und Wünsche haben: Ich berate Sie auch in allen Stiftungsangelegenheiten.
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