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Herzlich willkommen in
meiner Kanzlei für Erbrecht
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Ich
freue mich, dass Sie Interesse an meinen Leistungen haben. Sie erhalten
auf den folgenden Seiten einen Einblick in meine Arbeitsbereiche: die
anwaltliche Beratung und Vertretung 'nach einem Erbfall' sowie die
vorausschauende Beratung vor einem Erbfall zu allen Fragen rund um
'Testament', 'Vermögensübertragung' und 'Vorsorge'.
Das
Kennzeichen meiner Kanzlei für Erbrecht ist die Spezialisierung auf das
gesamte Erbrecht einschließlich der damit zusammenhängenden Bereiche
des Steuer- und Gesellschaftsrechts, des Immobilienrechts sowie des
Betreuungsrechts. Wir nehmen ausschliesslich erbrechtliche Mandate an,
wobei Fragestellungen und Bezüge aus benachbarten Rechtsbereichen
selbstverständlich mit dazu gehören.
Diese
Spezialisierung ist erforderlich, denn Erbrecht ist ein
ausserordentlich kompliziertes Rechtsgebiet, das bei sorgfältigem
Vorgehen eine Vielzahl von Gestaltungs- und Handlungsmöglichkeiten
eröffnet. Ohne ausreichende Spezialisierung würde zu viel Zeit damit
vergehen, das Rechtsgebiet zu erkunden, statt Werte für Mandanten zu
schaffen. Nur wer trittsicher ist, kann auch unwegsames Gelände
beschreiten. Substanz entscheidet. Ständige Fortbildung im Erbrecht -
zwischen 50 und 100 Stunden im Jahr - ist für mich selbstverständlich,
um Ihnen auch in anspruchsvollen Situationen Lösungen anbieten zu
können. Meine persönliche, vom Deutschen Anwaltverein jährlich durch
Zertifikat bestätigte Fortbildung der letzten Jahre finden Sie hier für 2022 (und
davor: für 2021, 2020). Ich verfüge über
eine umfangreiche erbrechtliche Bibliothek und Zugang zu erbrechtlichen
Datenbanken.
Das
Rechtliche ist aber immer nur das Eine. Das Verständnis der Anliegen
meiner Mandanten ist das ebenso wichtige Andere. Im Erbrecht geht es um
Bewältigung des Lebensendes und damit um zutiefst menschliche Anliegen,
es ist das menschlichste Rechtsgebiet überhaupt. Erbrecht erfordert vom
Anwalt daher eine bestimmte Persönlichkeitsstruktur, vor allem gutes
Einfühlungsvermögen. Denn die besondere Sensibilität der durch das
Erbrecht angesprochenen Lebensbereiche setzt ein hohes Mass an
Vertrauen des Mandanten voraus. Das Bewusstsein darüber ist für mich
Ansporn und Verpflichtung zugleich. Ihr Fall und vor allem Sie als
Mensch stehen im Mittelpunkt. Als Ihr persönlicher Berater versetze ich
mich in Ihre Lage und nehme mir Zeit für Sie. Ich höre Ihnen aufmerksam
zu. Und ich werde Ihnen nur empfehlen, was Sie auch verstehen können.
Denn Sie müssen sich eine eigene Meinung bilden können. Das ist die
Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Ihnen als
Mandant und mir als Rechtsanwalt.
Natürlich
können Darstellungen im Internet oder in Prospekten nicht das
persönliche Gespräch ersetzen. Wenn Sie daher Fragen zu Themen haben,
oder mehr von uns wissen wollen, dann rufen Sie uns doch einfach an
unter 040 - 2295555.
Ich freue mich auf die
Lösung Ihrer ganz individuellen Aufgabe!
D i e t m a r H e i s t e r
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Mitglied der Deutschen
Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.
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Mitglied der
Arbeitsgemeinschaft Erbrecht
im Deutschen Anwaltverein
e.V.
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Mitglied der Deutschen Anwalts- und
Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V |
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